Laut der ab 1.3.2021 geltenden Landesverordnung wird in Paragraph 11 geregelt:
§ 11 Sport
(1) Die Sportausübung ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum.
Das bedeutet, dass wir den Verein teilweise wieder öffnen dürfen. Bitte erkundigt Euch bei Euren Abteilungsleitern, ob das für Euren Sport und ggf. in welcher Form gilt und beachtet das aktualisierte Hygienekonzept.
(Stand: 28.2.2021)